Aktuell - SPENDEN STEUERLICH ABSETZEN
Mit Bescheid des zuständigen Finanzamtes vom 23.12.2009 wurde die ALLIANZ FÜR KINDER in den "begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln" aufgenommen. Ab sofort sind Spenden an die Allianz für Kinder steuerlich absetzbar! Somit ist es möglich mehr zu helfen, ohne einer Mehrbelastung ausgesetzt zu sein.
Welche Spenden können abgesetzt werden?
Grundsätzlich können alle Spenden, die innerhalb eines Jahres (und nach dem Stichtag 23.12.2009!) an die Allianz für Kinder geleistet wurden, beim Finanzamt angegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die von Ihnen (an alle begünstigten Organisationen zusammen) geleisteten Spenden addiert werden und nur bis zu einer Höhe von 10% Ihres Einkommens des Vorjahres (bspw. für 2010 ist dies das Jahr 2009) bzw. des Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres auch tatsächlich steuerwirksam berücksichtigt werden.
Als Nachweis wird im Moment ein Beleg für alle Spenden benötigt. Beginnend ab dem nächsten Jahr, erhalten alle Spender, deren Name und Adresse uns bekannt sind, automatisch eine Bestätigung über alle Spenden des Vorjahres. Zusätzlich ist es nötig, den Originaleinzahlungsbeleg aufzubewahren. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine korrekte Bestätigung aller Einzahlungen nur dann möglich ist, wenn der Einzahlungsbeleg vollständig mit Name und Adresse ausgefüllt wurde.
Wie viel refundiert das Finanzamt tatsächlich?
Ob und wie viel Sie tatsächlich vom Finanzamt rückerstattet bekommen, ist von der Höhe Ihres Einkommens (und damit von der Höhe der von Ihnen bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer) abhängig. Im besten Fall erhalten Sie 50% Ihrer Gesamtspendensumme vom Finanzamt zurück.
Nachweis der Spenden für Privatpersonen
Für Privatpersonen sind Spenden an die Allianz für Kinder als Sonderausgaben im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung steuerlich absetzbar. Als Beleg erhalten Sie von uns (beginnend mit den Spenden im Jahr 2010) automatisch bis zum März des Folgejahres (sprich im Jahr 2011 für das Jahr 2010) eine Spendenbestätigung. Ebenso können Ihre Einzahlungsbelege (Erlagscheine, Kontoauszüge etc.) als Beleg dienen. Wir raten diese Belege sorgsam aufzubewahren, da diese vom Finanzamt bis zu 7 Jahre im Nachhinein eingefordert werden können.
Nach aktuellem Stand müssen Sie uns ab dem Jahr 2011 für eine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Spenden Ihre 10-stellige Sozialversicherungsnummer bekanntgeben. Ihre gesamten Spenden eines Jahres (dies betrifft dann erstmalig Ihre Spenden des Jahres 2011) werden dann (eindeutig identifizierbar durch Ihre SV-Nummer) von uns elektronisch an das Finanzamt übermittelt und automatisch bei Ihrer AN-Veranlagung berücksichtigt.
Nachweis der Spenden für Unternehmen
Als Unternehmen können Sie Spenden an die Allianz für Kinder aus dem Betriebsvermögen als Betriebsausgaben absetzen. Im Unterschied zu Privatpersonen können neben Geldspenden auch Sachspenden steuerlich berücksichtigt werden. Als Beleg erhalten Sie von uns (beginnend mit den Spenden im Jahr 2010) automatisch bis zum März des Folgejahres (sprich im Jahr 2011 für das Jahr 2010) eine Bestätigung über die im gesamten Vorjahr geleisteten Spenden.
Da das Finanzamt die Vorlage von Originalbelegen verlangen kann, weisen wir darauf hin, dass Sie diese bis zu 7 Jahre lang aufbewahren sollten!
Die für 2011 geplante automatische Übermittlung der Daten an das Finanzamt gilt lediglich für Privatpersonen. Als Unternehmen benötigen Sie auch dann einen Beleg als Nachweis für Ihre Spenden.
Grundsätzlich kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden - sprich entweder als Privatspende oder als Spende des Unternehmens.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at bzw. können Sie Ihre Fragen gerne per Mail unter office@allianz-fuer-kinder.at an uns richten!
DANKE, für Ihre Unterstützung unserer Arbeit!
Links & Downloads:
Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.12.2009
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